Heute in der «Rossijskaja Gaseta» veröffentlichten Entscheidung des obersten Gerichtshofs über die Anerkennung unwirksam dem ersten Satz von Absatz 9. 6 Straßenverkehrsordnung. Der Entscheidung des obersten Gerichts der Russischen Föderation vom 29. September 2011 der erste Satz von Absatz 9. 6